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   OLG Rostock, 16.07.2003 - 3 W 56/03   

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https://dejure.org/2003,14252
OLG Rostock, 16.07.2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,14252)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.07.2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,14252)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,14252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Überprüfung von Herausgabeanordnungen einer Hinterlegungsstelle; Fristsetzung zur Klageerhebung bei grundloser Verweigerung der Zustimmung zur Auszahlung; Kreis der Beteiligten eines Hinterlegungsverfahrens; Erlöschen eines Hinterlegungsverfahrens durch ...

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff; ; HinterlO § 13; ; HinterlO § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff; HinterlO § 13; HinterlO § 16
    Überprüfung von Herausgabeanordnungen der Hinterlegungsstelle gem. §§ 23 EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2003 - 3 W 56/03
    Dort ist anerkannt, dass das Vorverfahren auch während des Prozesses nachgeholt werden kann (Eyerman, VwGO, 11. Auflage Rn. 22 zu § 68; BVerwGE 4, 203/204; 23, 135/136).
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2003 - 3 W 56/03
    Dort ist anerkannt, dass das Vorverfahren auch während des Prozesses nachgeholt werden kann (Eyerman, VwGO, 11. Auflage Rn. 22 zu § 68; BVerwGE 4, 203/204; 23, 135/136).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 3 VA 1/92
    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2003 - 3 W 56/03
    Grundsätzlich kann auch in Hinterlegungssachen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 24 Abs. 2 EGGVG erst gestellt werden, wenn eine Beschwerdeentscheidung des im Aufsichtswege zuständigen Land- oder Amtsgerichtspräsidenten ergangen ist (OLG Düsseldorf OLGZ 93, 444).
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